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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Das Risiko jedes Auftrages trägt der Auftraggeber mit der Verpflichtung, Auftragnehmer daraus schad- und klaglos zu halten.
- Einsätze, Ablösungen und Fahrzeugverwendungen erfolgen nach sachlichem Ermessen, soweit nicht besondere Anordnungen des Auftraggebers vorliegen.
- Bei Kraftfahrzeugeinsätzen werden im Interesse der korrekten Sicherheit der Mitarbeiter zwei oder mehr Personen eingesetzt. Auf die Schwierigkeit der Verkehrslage wird hingewiesen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, anfällige Verkehrsstrafmandate voll zu ersetzen, deren Kausalzusammenhang aus den Akten ersichtlich ist.
- Falls bei Ermittlungen einer Person die Geheimhaltung ihres Namens zugesichert werden muss, verzichtet der Auftraggeber auf die Preisgabe der Auskunftsperson.
- Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, ist streng vertraulich und ist nur für den Auftraggeber bestimmt. Für die Verwendung von Berichten und Ergebnissen durch die Auftragspartei wird keinerlei Haftung übernommen. Telefonische Berichte sind wegen möglicher Hörfehler und irrtümlicher Auffassung unverbindlich.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Zeit- und Sachaufwendung durch laufende Vorauszahlungen zu decken.
- Mit der Berichterstattung sind die bis dahin aufgelaufenen Ansprüche fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Barauslagen und Kosten zu ersetzen. Werden bei Fälligkeit der Ansprüche diese nicht oder nicht zur Gänze erfüllt, anerkennt der Auftraggeber die Richtigkeit des Gesamtanspruches und verpflichtet sich zum Ersatz aller mit der Eintreibung entstehenden Barauslagen, einschließlich vorprozessualer Kosten.
- Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag bleiben von allfälligen Regressansprüchen des Auftraggebers gegenüber Dritte, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unberührt.
- Eine Kompensation der Honorarforderungen des Auftragnehmers mit einer Forderung des Auftraggebers welcher Art auch immer ist ausgeschlossen.
- Behörden- und Gerichtstermine, die sich direkt und indirekt aus einem Auftrag ergeben, anerkennt der Auftraggeber als auftragskausalen und daher zu honorierenden Zeitaufwand. Dies gilt auch dann, wenn es nach öffentlichem Recht Staatsbürgerpflicht ist, dem Termin Folge zu leisten. Der Anspruch ergibt sich mit der Anwesenheit beim Termin, unabhängig von einer Einvernahme, einer Vertagung usw. Unsererseits unterbleiben Gebührenansprüche an das Gericht oder die Behörde.
- Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer ausdrücklich Vollmacht für erforderliche Akteneinsicht bei Gerichten und Behörden.
- Abweichungen zu den Geschäftsbedingungen und Honorarvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Fertigung des Auftragnehmers.
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